Oberhausen bei Kirn ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55606
Vorwahl
06752
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberhausen bei Kirn
Hauptstraße 1
55606 Oberhausen bei Kirn
2. Bürgeramt Oberhausen
Am Markt 2
55606 Oberhausen bei Kirn
3. Ordnungsamt Oberhausen
Kirchstraße 5
55606 Oberhausen bei Kirn
Gemeinde Oberhausen bei Kirn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Allgemeine Wohngebiet "Vorn aufm Scheid" in Oberhausen bei Kirn sieht vor: Allgemeines Wohngebiet, 2 Vollgeschosse, Einzelhäuser, GRZ: 0,4, GFZ: 0,8 und eine Bauverpflichtung von 5 Jahren. Der Kaufpreis beträgt 95€/m2 voll erschlossen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.